DIBt - Emissionsgeprüftes Bauprodukt nach DIBt-Grundsätzen

DIBt-Zulassung für die Oberflächenbeschichtung von Parkett- und Holzfußböden

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik
(DIBt) für alle Bauprodukte, die zur Behandlung und Verklebung von Parkett vor Ort verwendet  werden, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Zertifizierte Baustoffe  sind mit dem Ü-Zeichen  gekennzeichnet. Diese Zulassungspflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2011. Um die  Zulassung zu erhalten, muss die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten nachgewiesen und die  Rezepturen dem DIBt offen gelegt werden.

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