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KEINE DIISOCYANAT-SCHULUNGSPFLICHT BEI STANDARD CLOU HÄRTERN

Bei sämtlichen Härtern aus dem CLOU Standard-Sortiment ist keine Schulung nach der neuen EU-Verordnung erforderlich


Am 24. August 2023 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, die zusätzliche Schulungen für Anwender zum Umgang mit Diisocyanaten verbindlich vorschreibt. Alle Härter aus dem CLOU Standardsortiment unterschreiten jedoch bereits seit langem den neuen Grenzwert von 0,1 Gewichtsprozent Monomergehalt und können daher weiterhin uneingeschränkt ohne Schulungspflicht angewendet werden.

Vorteil für CLOU Verarbeiter: Die bekannten Qualitäten müssen nicht angepasst werden, die gewohnte Verarbeitung ändert sich nicht und es sind keine zusätzlichen Schulungen erforderlich.