DIBt-Zulassung für die Oberflächenbeschichtung von Parkett- und Holzfußböden
Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik
(DIBt) für alle Bauprodukte, die zur Behandlung und Verklebung von Parkett vor Ort verwendet werden, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Zertifizierte Baustoffe sind mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet. Diese Zulassungspflicht gilt in Deutschland seit dem 1. Januar 2011. Um die Zulassung zu erhalten, muss die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten nachgewiesen und die Rezepturen dem DIBt offen gelegt werden.